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Recht der HochschullehrerIm Hochschulrecht berät die Kanzlei Abeßer ausschließlich Hochschullehrer.
HinweisIm Recht der Hochschullehrer bedarf es besonders sensibler anwaltlicher Begleitung, weil neben der dienstrechtlichen Privilegierung des Mandanten stets auch seine hochschulpolitische Stellung in den Hochschulgremien zu bedenken ist. Aus diesem Grunde sollte bereits im Frühstadium einer rechtlichen Auseinandersetzung anwaltlicher Rat eingeholt werden, um die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits und seine etwaigen Konsequenzen für die eigene hochschulpolitische Position rechtzeitig abschätzen zu können. KostenhinweisIm Falle einer Streitsache um die dienstrechtliche Stellung des Hochschullehrers erteilen die Rechtsschutzversicherungen in aller Regel Deckungszusage, soweit mindestens drei Monate vor Eintritt des versicherungsrechtlichen Schadensfalles ein sog. Familienrechtsschutzpaket abgeschlossen wurde. |
Rechtsanwalt T. Abeßer Kurfürstendamm 92 D-10709 Berlin Tel.: 0 30 / 39 90 34 06 Fax: 0 30 / 69 08 83 33 Mail: info@ra-abesser.de |
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