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Öffentliches DienstrechtIm Öffentlichen Dienstrecht vertritt RA Abeßer Arbeiter und Angestellte aus allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung.
HinweisEffektiver Rechtsschutz im Öffentlichen Dienstrecht bedingt die frühzeitige Vorbereitung einer (außer-)gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem öffentlichen Arbeitgeber. So sollten bei sog. Eingruppierungsklagen die die angestrebte Höhergruppierung rechtfertigenden Arbeitsvorgänge durch mehrmonatige, tagebuchähnliche Aufzeichnungen der dienstlichen Tätigkeiten belegt werden können. KostenhinweisFür Streitigkeiten aus dem Bereich des Öffentlichen Dienstrecht erteilen die Rechtsschutzversicherungen bei Abschluss eines Familienrechtsschutzpakets regelmäßig Deckungszusage. |
Rechtsanwalt T. Abeßer Kurfürstendamm 92 D-10709 Berlin Tel.: 0 30 / 39 90 34 06 Fax: 0 30 / 69 08 83 33 Mail: info@ra-abesser.de |
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