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StrafrechtRechtsanwalt Abeßer verteidigt Bundesbeamte, Landesbeamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes bei allen gegen sie gerichteten Strafverfahren. Die Verteidigung erfolgt unabhängig vom Deliktstyp und von der Schwere des Vorwurfs. Sie hat stets das etwaig nachfolgende Disziplinarverfahren im Blick.
HinweisFür Beschuldigte im Strafverfahren gilt: KostenhinweisIm Strafrecht erteilen die Rechtsschutzversicherungen keine Deckungszusage, wenn dem Versicherungsnehmer eine Straftat vorgeworfen wird, die nur vorsätzlich begangenen werden kann. Bei Delikten, die auch eine fahrlässige Begehungsweise kennen (z.B.: Körperverletzung), wird regelmäßig eine vorläufige Deckungszusage erteilt, die aber widerrufen wird, wenn sich bei Ende des Strafverfahrens herausstellt, dass der Versicherungsnehmer ein Vorsatztat begangen hat. |
Rechtsanwalt T. Abeßer Kurfürstendamm 92 D-10709 Berlin Tel.: 0 30 / 39 90 34 06 Fax: 0 30 / 69 08 83 33 Mail: info@ra-abesser.de |
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