Kosten

Wie berechnet sich das Anwaltshonorar?

Das Anwaltshonorar von Rechtsanwalt Abeßer berechnet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, insbesondere nach dem Gegenstandswert und dem einschlägigen Gebührenrahmen und -satz, oder nach einer abzuschließenden Vergütungsvereinbarung.

Was kostet eine Erstberatung?

Die Kosten einer Erstberatung betragen je nach zeitlichem Aufwand bis zu 190,00 EUR zzgl. Auslagenpauschale von 20,00 EUR und Mehrwertssteuer, maximal 249,90 EUR brutto.

Welche Fälle werden von Rechtsschutzversicherungen
in aller Regel nicht abgedeckt?

Die Kosten einer anwaltlichen Begleitung im Strafrecht, Disziplinarrecht, Wehrstrafrecht und Wehrdisziplinarrecht übernimmt eine Rechtsschutzversicherung regelmäßig nur dann, wenn sich herausstellt, dass die / der Versicherte nicht vorsätzlich gehandelt hat.